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Freitag, Februar 08, 2008

Urheberecht im Internet - was ist erlaubt?

Früher oder später wird jeder Internet-Nutzer mit dieser Problematik konfrontiert - ob er es bemerkt oder nicht. Denn spätestens beim Kopieren von Texten oder dem Rauf- und Runterladen von Dateien wird es eng. Schauen wir einmal, was noch erlaubt ist:
  • Publizieren von eigenen Inhalten - gleich ob Texte, Programme, Grafiken, Bilder, Musik, Videos oder Filme, auf denen keine weiteren Personen erkennbar sind
  • Publizieren von unter der 'Creative Commons Lizenz' veröffentlichten Inhalten - in der Regel muss auf den Lizenztext verlinkt und dieser mit veröffentlicht werden. Allerdings sind hier verschiene Grade der Freigabe zu beachten.
  • Zitieren von kurzen Textauszügen fremder Inhalte, wenn diese entsprechend dem Zitierrecht unter Angabe der Quelle gekennzeichnet sind. Beispiel: [André Chinnow "Tipps zu Google-AdSenseâ„¢" Hamburg 2007]
  • Publizieren von Bildern, Videos oder Filmen, auf denen nur Stars, Politiker oder Berühmtheiten erkennbar sind
  • Das Ansehen von Videos beispielsweise auf Youtube.de - selbst dann, wenn diese Urheberrechte verletzen
Und was ist verboten?
  • Das Herunterladen und Publizieren fremder Inhalten - auch ohne kommerzielle Interessen - ohne dem Vorliegen einer Genehmigung des Rechteinhabers. Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um Texte, Programme, Grafiken, Bilder, Musik, Videos oder Filme handelt.
  • Dito Videos von Youtube.de herunterzuladen oder anders herum auf Youtube zu publizieren, wenn diese Urheberrechte verletzen
  • Das Publizieren von Bilder, Videos und Filmen, auf denen weitere Personen ohne dem Vorliegen ihrer Einverständniserklärung erkennbar sind
Im Grunde ist das System so einfach wie Brötchen holen: Will man sie nicht selber machen, muss man sie bezahlen. Oder wenigstens fragen, bevor man sie sich nimmt...

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